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Aus dem, was ich gerade von Düzen Tekkal zitiert habe, folgt, dass auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Prüfung der Asylanträge einen bestehenden individuellen Verfolgungsdruck berücksichtigt. Und für jesidische Opfer des Islamischen Staats werden regelmäßig humanitäre Lösungen gefunden, jedenfalls hier in Berlin, und das ist auch richtig so. Somit ist der vorliegende Antrag der Linksfraktion ohne Relevanz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Boris Palmer, ehemals Grüner, sagte: Ich bin rechtlich verpflichtet, für Flüchtlinge zu bauen, aber nicht für die Einheimischen. – Als wäre das nicht schon genug Ungerechtigkeit, schafft die Bundesregierung § 246 BauGB mit Sonderbaurecht für Flüchtlinge und Asylbewerber. Dieses Sonderbaurecht ist aber kein Muss, und da drängt sich mir die Frage auf: Warum nutzen wir diese Kannbestimmung mit so viel Verve hier in Berlin? Und wenn das für Migranten geht, warum geht das Sonderbaurecht dann nicht für Einheimische? Mit nahezu theatralischem Tamtam schaffen wir es, Bauprojekte über Jahrzehnte zu verschleppen und stellen dann fest: Es geht! Wir haben das ganze Tamtam weggelassen, wir haben nach Sonderbaurecht gebaut, und die Welt ist nicht untergegangen.

Es ist ein mehrfacher Rechtsbruch, einerseits illegale Migration, andererseits Missbrauch des § 246 für Migration statt für Flüchtlinge. Nach Artikel 3 Grundgesetz darf niemand wegen seiner Herkunft – und jetzt Achtung! – bevorzugt oder benachteiligt werden. Nach Artikel 16a Grundgesetz, ich sagte es schon, genießt niemand, der aus sicheren Staaten einreist, Asylrecht.

das dreht sich am Ende auch um die Frage der Flüchtlinge, der Menschen, die zu uns kommen, deswegen: Egal, ob man Konservativer oder Liberaler ist, zeigt das, dass man mit Ihnen in keiner einzigen Frage zusammenarbeiten kann –, dass Nazis in der Ukraine seit 2014 auf ihre Bewohnerinnen und Bewohner der Krim geschossen hätten und das deswegen dieser Krieg weitergegangen ist. Da hat es bei mir – das muss ich ganz ehrlich sagen – wirklich den letzten Glauben an irgendeinen Intelligenzquotienten bei Ihnen zerschossen, dass Sie eins zu eins russische Propaganda übernehmen. Ich glaube, Sie würden das deutsche Volk in Gänze lieber Putin vor die Füße werfen. Sie sind die größten Verräter von nationalen oder patriotischen Ideen, die es in diesem Land gibt; das Allerletzte! Das möchte ich Ihnen gerade an dieser Stelle einmal sagen. Sie sind alles andere als patriotisch, Sie sind Verräter! Sie würden uns alle an Putin verkaufen!

Dann noch einmal zu dem Wort „missbräuchlich“: Das Flüchtlingsbaurecht wurde neu eingesetzt. Das gab es vorher ja schon einmal; da waren Sie auch nicht dafür. Es wurde aber wieder neu eingesetzt, weil Ihr Kumpel Putin die Ukraine überfallen und einen riesigen Flüchtlingsstrom ausgelöst hat. Es wäre sinnvoll, das einmal dazuzusagen, dass das eine Ursache hat. Jetzt macht es vielleicht Sinn, sich trotzdem noch einmal ein bisschen mit der Sache zu beschäftigten – auch, wenn Sie das eigentlich nicht wollen. Die Baugenehmigungen für Vorhaben in Berlin – also nicht die Zahl der Wohneinheiten, sondern die Vorhaben – waren zwischen 2015 und 2023, also in neun Jahren, 2 150 Vorhaben pro Jahr. Die Landesgenehmigungen im Flüchtlingsbaurecht in diesen neun Jahren waren nach Auskunft der Senatsverwaltung ungefähr 100, das heißt: 11 Genehmigungen pro Jahr. Es kann also überhaupt nicht von einem Missbrauch die Rede sein; da wird vielmehr ein offenkundig vorhandenes Problem, das Sie aber nicht mögen, gelöst oder zu Teilen gelöst. Es wird ganz offenkundig kein Missbrauch betrieben. Von diesen etwa 100 Genehmigungen sind 35 für dauerhafte Modulare Unterkünfte für Geflüchtete gegeben worden. Es ist die richtige Antwort auf die Flüchtlingskrise, dass wir versuchen, einen größeren Bestand an dauerhaften Unterkünften zu schaffen, denn es erfordert keine große Weisheit, um zu verstehen: Wir werden auch in den nächsten zehn, zwanzig oder dreißig Jahren wahrscheinlich keine Zeiten haben, in denen es null Flüchtlinge gibt. Es ist also die richtige Antwort. 35 Genehmigungen wurden für MUFs gegeben, 25 für temporäre Unterkünfte in Containerbauweise – da wird dieses Sonderrecht auch genutzt, was Sie ja nicht wollen –, und 28 für die Umnutzung von Bestandsgebäuden, also Bürogebäuden, Wohngebäuden, Flughafengebäuden, Hotels und Hostels. Was kommt jetzt noch? – 11 Genehmigungen pro Jahr hatten wir ungefähr. Fünf MUFs sind im Bau, wenn meine Zahlen stimmen; in Planung sind – je nachdem, welche Liste man da nimmt – acht bis zehn. Zehn wären gut, denn wir brauchen die Unterkünfte. Das heißt: Dafür stehen jetzt im nächsten Jahr Genehmigungen an. Da geht es wieder um zehn Genehmigungen, und auch das ist kein Missbrauch, sondern dringend erforderlich, um in einem begrenzten Umfang Unterkunftsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu schaffen. Wenn man sich das Ganze dann noch einmal anschaut – und deswegen sage ich: Gesetze lesen hilft! –, stellt man fest, dass es in diesem Paragrafen, von dem Sie bestimmte Teile nicht anwenden wollen, sich dabei aber ein wenig vertan haben, sogar auch noch einen Absatz 13a gibt. Dieser Absatz lautet: „Von den Absätzen 8 bis 13“

Ich glaube, es gehört tatsächlich zu einem wichtigen Teil unserer Arbeit, dass wir hier von einer unabhängigen Instanz wie dem Rechnungshof auf Dinge hingewiesen werden, die Sie hier ja auch gerade noch mal kritisch angemerkt haben und die für uns natürlich auch Gegenstand der Diskussion und Beratung sein werden. Ich will aus Sicht der CDU-Fraktion zu einigen Punkten Stellung nehmen. Sie haben ja auf die Länge des Berichts hingewiesen, und man kann den hier jetzt natürlich nicht im Detail diskutieren. In der Tat ist es so – Sie hatten das ja zum Schluss auch noch mal erwähnt –, dass es sehr wichtig und sehr hilfreich war, was der Rechnungshof auch gerade zur Aufarbeitung der Verfahren beim rbb uns aufgeschrieben und gefordert hat. Das sind wichtige Dinge, die wir jetzt auch umgesetzt haben. Wenn es nach der CDU-Fraktion gegangen wäre, hätte man das mit dem Staatsvertrag schon ein Jahr früher umsetzen können, aber wir haben ja einen Zwei-Länder-Staatsvertrag und mussten das gemeinsam mit Brandenburg verhandeln. Dadurch hat es etwas gedauert. Ich will aber auch noch mal anmerken: Das eine oder andere, was wir jetzt im Staatsvertrag geregelt haben, was uns perspektivisch beim rbb auch Geld kostet, kam nicht von der Berliner Seite rein. Im Zusammenhang mit der Frage der Beitragsstabilität geht es natürlich auch immer um die Frage: Welchen Auftrag geben wir dem öffentlich-rechtlichen Rund-funk? –, und wenn wir ihm mehr Aufträge geben, wird es vermutlich auch mehr Geld kosten. Auch hier werden wir die Debatte also an der Stelle weiterführen, aber das, was da vonseiten des Rechnungshofs an Hinweisen kam, haben wir für sehr wichtig und nützlich erachtet, und wir freuen uns darüber, dass das im Staatsvertrag auch eingearbeitet werden konnte. Sie haben auf die Finanzlage des Landes Berlin hingewiesen. In der Tat ist das für uns auch ein ernstes Thema. Wir haben ja hier vor einem Jahr eine Finanzlage vorgefunden, die eine historische Ursache hatte. In der Tat ist durch die Coronakrise und die Kreditaufnahme, die damals ja nicht nur im Land Berlin erfolgte, sondern in allen Bundesländern und auch vom Bund durchgeführt wurde, der Schuldenstand des Landes Berlin noch mal enorm angewachsen. Wir waren damals nicht in der Regierung, aber wir haben bei den Coronakrediten ja mitbestimmt. Wir haben danach aber auch gesehen, dass es mit dem Ukrainekrieg eine Entwicklung gab, die auch zu weiteren Problemen geführt hat. Die Inflation und die Preissteigerung, die wir danach gesehen haben, haben ja nicht nur vorübergehend zu höheren Steuereinnahmen geführt, sondern sie haben natürlich auch deutlich gemacht, dass in einer Stadt wie Berlin viele Menschen auch weiter, nach Corona und durch den Ukrainekrieg, auf staatliche Hilfen angewiesen sind und das natürlich auch noch mal eine Herausforderung für die öffentlichen Haushalte gewesen ist und ist. Die vielen Flüchtlinge aus der Ukraine, die in Berlin untergebracht worden sind, und die Finanzierung einer angemessenen Unterbringung und Versorgung ist natürlich auch ein Prozess, der viel Geld gekostet hat und auch weiter Geld kostet. Insofern gibt es hier natürlich ein Stück weit eine Erklärung für die hohen Ausgaben. Was wir in der Vergangenheit kritisiert haben – und Sie haben das ja auch kritisch angemerkt –, ist der Umgang mit Landesunternehmen, insbesondere den Wohnungsbaugesellschaften, und die Finanzierung und am Ende auch Verschuldung der Wohnungsbaugesellschaften durch den Ankauf von unsanierten Wohnungsbeständen, die natürlich am Ende auch die Wohnungsbaugesellschaften belasten. Das ist natürlich – Sie haben das in Ihrem Bericht auch angesprochen, Frau Präsidentin – eine Herausforderung, der wir uns widmen müssen, nämlich die Situation der Landesunternehmen und ihre finanzielle Lage. Da gibt es in der Tat einige, über deren Situation wir uns auch weiterhin Gedanken machen müssen. Der Rechnungshof sagt, wir sollen die Schuldenbremse einhalten, wir sollen die Kredite zurückzahlen, wir sollen nicht die Rücklagen aufbrauchen, aber wir sollen in gutes Personal investieren und wir sollen überhaupt investieren. Das sind natürlich Parameter, die für sich gesehen alle richtig sind, aber genau die Schwierigkeit aufweisen, vor der Haushaltspolitik in diesen Zeiten in dieser Stadt steht, denn alles auf einmal zu regeln, wird natürlich nicht möglich sein, jedenfalls nicht in der Zeit. Und wenn wir dann noch die Diskussion führen über Tariferhöhungen, Hauptstadtzulagen und Ähnliches für die Beschäftigten im Land Berlin oder die durch Zuwendungen unterstützten Einrichtungen, dann wird das Thema auch nicht einfacher. Insofern sehen wir die Komplexität des Themas und die Herausforderungen, die damit zu tun haben. Wir haben natürlich mit der Regierungsübernahme vor einem Jahr angesichts der Finanzlage der Stadt auch vor der Situation gestanden, mit dem jetzt laufenden Doppelhaushalt sofort Milliarden einzusparen oder tatsächlich – und das hat ja auch der Finanzsenator erklärt – hier einen Prozess einzuleiten, der ein Umsteuern auch in der Haushaltspolitik einleitet, das am Ende des Tages auch dazu führt, dass wir wieder in einem Finanzrahmen sind, der – darauf haben Sie auch hingewiesen – eben auch angemessen ist. Und ja: Da liegt noch eine große Aufgabe vor uns, und ja: Wir wollen uns dieser Aufgabe stellen. Wir müssen dafür sorgen, dass der Haushalt in den nächsten Jahren wieder auf einen Pfad zurückgeführt wird, der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Wir müssen, daran führt auch kein Weg vorbei, dafür sorgen, dass hier die Finanzlage wieder in Einklang kommt. Es gibt einen alten Haushälterspruch, der da heißt: Reich ist nicht der, der viel hat, sondern der, der wenig braucht. – Der wird uns in den nächsten Monaten, glaube ich, tatsächlich noch öfter begegnen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD beinhaltet zwei Änderungen, und zwar erstens eine Änderung der Gemeindeordnung NRW in § 26, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Die gewünschte Ergänzung lautet, dass zwingend ein Ratsbürgerentscheid bei der beabsichtigten Inbetriebnahme einer kommunalen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge erforderlich ist, wenn dort mehr als 50 Personen untergebracht werden sollen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine kommunale Flüchtlingsunterkunft oder eine Zentrale Unterbringungseinheit – eine ZUE – des Landes, eine Erstaufnahmeeinrichtung oder eine Notunterkunft handelt.

Nach dem Gesetzesvorschlag läuft das für die AfD so: Die Kommune erklärt die Erschöpfung ihrer Unterbringungskapazitäten. Die Flüchtlinge verbleiben wie bisher in den Landeseinrichtungen. Diese würden rasch an ihre Aufnahmekapazitäten gelangen. Das Land müsste neue ZUEs einrichten. Dazu bräuchte es den kommunalen Ratsbürgerentscheid zwingend.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf versucht die AfD, den falschen Eindruck zu erwecken, es gehe ihr um eine Stärkung der direkten Demokratie. Einen verpflichtenden Bürgerentscheid ausschließlich für den Fall der beabsichtigten Inbetriebnahme einer Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge vorzusehen, folgt keiner nachvollziehbaren rechtlichen Systematik, sondern greift völlig willkürlich ein rechtspopulistisches Thema auf, von dem sich die AfD Zuspruch verspricht.

Da Ihr Gesetzentwurf, wie von mir bereits in der ersten Lesung zu dem Gesetzentwurf vorgetragen, die Vorschriften, die die Kommunen zur Unterbringung von Flüchtlingen verpflichten, nicht ändert, geschweige denn die höherrangigen Vorschriften, die das Land zur Aufnahme verpflichtet, dient Ihr Gesetzentwurf allein der Stimmungsmache und würde, falls er beschlossen würde, allenfalls zu chaotischen Verhältnissen führen, nicht aber dazu, dass weniger Flüchtlinge durch die Kommunen unterzubringen wären.

Damit komme ich schon zum Schluss. Wenn es Ihnen wirklich um die Menschen in der Ukraine geht, dann stelle ich auch in dieser Legislaturperiode die Frage: Wer hat denn eigentlich ukrainische Flüchtlinge bei sich zu Hause aufgenommen?

Hessen liefert wöchentlich 22 Tonnen Lebensmittel in die Ukraine. Wir haben 80.000 ukrainische Flüchtlinge aufgenommen und kümmern uns um sie. Das machen die Kommunen, das macht das Land. Das ist eine richtige Aufgabe, das ist das, was ein teilsouveräner Staat, wie Hessen einer ist, leisten kann. Wir haben hier keine Waffen, die wir liefern können – insofern ist es auch unsinnig, jetzt an diesem Ort, in diesem Parlament, darüber zu diskutieren. Aber was wir tun können, tun wir, und das werden wir auch weiterhin tun.

Ich will mit einer Betrachtung der Kriminalität durch Zuwanderer abschließen und möchte auch an dieser Stelle um eine sachliche Bewertung bitten. Zugewanderte, also Flüchtlinge, haben im vergangenen Jahr 60.500 Straftaten begangen. Die Mehrzahl der registrierten Delikte, nämlich 57 %, umfasst dabei asylrechtliche Verstöße, die naturge mäß nur durch Flüchtlinge begangen werden können. Bei den verbleibenden knapp 26.000 Delikten haben vor allem Fälle der Beförderungserschleichung und die Rauschgiftdelikte deutlich zugenommen.

Es besteht kein Anlass für eine eindimensionale Betrachtung dieser Entwicklung. Es besteht kein Anlass, Flüchtlinge pauschal zu diffamieren. Im Gegenteil, die allermeisten Flüchtlinge verhalten sich rechtschaffen.

Klar ist aber auch, dass es eine Überforderung der Gesellschaft an dieser Stelle nicht geben darf. Deshalb ist es so wichtig, dass diese Landesregierung für eine Begrenzung der Migration eintritt; denn mit einer Begrenzung der Migration werden wir auch die Zahl der Straftaten, die durch Flüchtlinge begangen werden, reduzieren können.

Jetzt gibt es Zehntausende Tote. Es gibt 6,5 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine. Es gibt 20.000 verschleppte Kinder und unzählige Kriegsverbrechen und Vergewaltigungen. Das ist die traurige, die schreckliche Bilanz.

Wir waren gerade dabei stehen geblieben, dass diese Landesregierung sehr gerne bereit ist, Flüchtlinge aus dem Bereich „Palästina/Gazastreifen“ aufzunehmen. Das wiederum zeigt ganz klar, wie beratungsresistent diese Landesregierung ist und dass sie es – ich wiederhole es – mit der Staatsräson in diesem Land tatsächlich nicht so ernst meinen kann.

Es steht zweifelsfrei fest: Auf deutschen Straßen tobt wieder der Judenhass. Radikale Islamisten und Muslime fordern die Vernichtung Israels, ein Kalifat in Deutschland und die Unterwerfung der Ungläubigen. Auch Vertreter des linken bis linksradikalen Milieus mischen hier munter mit. Deshalb wundert es auch nicht, dass diese Landesregierung grundsätzlich bereit ist, Flüchtlinge aus dem Gazastreifen willkommen zu heißen, während selbst die direkten Nachbarländer Jordanien und Ägypten die Aufnahme vehement verneinen.

Zur Krönung knüpfen die Grünen auf Bundesebene ihre Zustimmung zur Bezahlkarte an eine Bedingung: Flüchtlinge ohne Pass sollen zum Arzt gehen können, ohne Angst vor Abschiebung haben zu müssen. – Zur Klarstellung: Hierbei handelt es sich um Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten.

Für heute gilt allerdings: Es ist längst bekannt, dass Clans mit der Bezahlkarte für Flüchtlinge abkassieren wollen. Gegen eine Gebühr sollen Asylbewerber das Guthaben auf der Karte zu Bargeld machen können, wie die Bild-Zeitung erst gestern berichtete. In der Fragestunde hat die Landesregierung noch mal gezeigt, dass dazu noch keine wirklichen Gedanken gefasst wurden. Anscheinend ist diese Idee von Clans für die Landesregierung frisch, sie kommt aus heiterem Himmel. Kaum zu glauben, denken wir nur an die Coronazeit zurück, wie sich einige da erfolgreich die Taschen vollgemacht haben.

Entschuldigung! Es sind 660 Milliarden Dollar von 286 Millionen Migranten in der Welt – so rum sind die Zahlen richtig –, von denen maximal 50 Millionen Flüchtlinge sind, von denen wiederum nur ein ganz kleiner Teil Asylbewerber sind. Sie haben nicht gesagt: Okay, das korrigiere ich. – Es ist gefährlich, diese Zahlen einfach in der Öffentlichkeit – –

denn sonst würde man nicht argumentieren, dass dann weniger Flüchtlinge kommen. Da ist übrigens auch das Wort „drangsalieren“ nicht komplett verkehrt. Was ist eine Abschreckung denn anderes?

Menschen flüchten nach wie vor wegen des Krieges. Wenn das so ein großes Pull-System wäre, warum haben wir dann nicht schon vorher eine Million Syrer gehabt? – Also, die meisten Flüchtlinge, mit wenigen Ausnahmen, kommen aus Regionen, da muss man nur einmal die Nachrichten anschalten, dann kann man sich überlegen, weshalb sie kommen.

Es gibt so vieles, über das wir hier gemeinsam reden könnten: über die fehlenden Integrationskurse oder über die schwierige Arbeitsmarktintegration. Ich habe mir die Zahlen – um die geht es in diesem Fall nicht – der ukrainischen Flüchtlinge angeschaut. Es ist interessant, dass alle anderen Länder das viel, viel besser hinkriegen als wir hier in Deutschland. Da frage ich mich natürlich, warum das so ist.

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Midyatli, ich habe während Ihrer Rede den Faden verloren und weiß nicht, wie Sie jetzt eigentlich zur Bezahlkarte stehen. Auf der einen Seite sagen Sie, die Grünen mögen im Bund bitte nicht die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes blockieren, auf der anderen Seite sagen Sie, eigentlich wollten Sie die Bezahlkarte für Flüchtlinge nicht, und wiederum auf der anderen Seite sagen Sie, das Land hätte längst etwas getan haben müssen. Bekennen Sie einmal Farbe, und sagen Sie, wie Sie tatsächlich zur Bezahlkarte stehen!

Wir von der AfD hatten bereits im Juni eine Große Anfrage gestellt bezüglich der männlichen ukrainischen Flüchtlinge im Alter von 18 bis 60 Jahren, welche eigentlich zwecks Landes verteidigung das Mutterland grundsätzlich nicht verlassen dürfen. Nur so nebenbei, ohne es groß zu vertiefen: Warum regt sich da kein Widerstand unseres „Emanzipationsclubs“ und unserer radikalen Gleichmacher und Geschlechtererfinder hier im Haus? Warum nimmt man es schweigend hin, dass nur biologische Männer in den Fronttod gezwungen werden? Wenn die Ukraine das gesamte Geschlechterpotenzial oder wie Sie das gewöhnlich auch immer nennen ausheben würde, gäbe es noch viele „Soldatende“ für den Krieg. Dies nur so nebenbei zum Nachdenken über Geschlechtergerechtigkeit.

Die Beantwortung der Großen Anfrage bezüglich der männlichen ukrainischen Flüchtlinge dauerte gut ein halbes Jahr bis zum 12.12.2023, siehe Drucksache 17/223, aber dafür mit erstaunlichen Zahlen. Wie bereits erwähnt, herrscht seit Kriegsbeginn in der Ukraine im Zuge der Generalmobilmachung ein Ausreiseverbot für Männer zwischen 18 und 60 Jahren. Aus dieser Altersgruppe haben es dennoch seit Februar 2022 bis

Oktober 2023 ausweislich der Zahlen der Landesregierung 2.954 Männer dieser Altersgruppe ins Saarland geschafft. Das sind 89,5 Prozent der gesamten männlichen Flüchtlinge, die in diesem Zeitraum den Weg ins Saarland gefunden haben. Nicht enthalten sind dabei noch jene jungen Männer, die in der Zwischenzeit seit Februar 2022 durch den 18. Geburtstag in diese Gruppe aufgerückt sind. Da gewöhnlich die Verteilung nach Schlüsseln in Deutschland erfolgt ‑ ich weiß, Ukrainer haben schnell Freizügigkeit ‑, kann man dieses Verhältnis so plus/minus für Gesamtdeutschland annehmen.

Wir haben auch schon Schäden dieses Krieges. Wir haben Sanktionen, unter denen wir leiden, und wir haben Flüchtlinge, die leiden, vielleicht einige unter uns auch und so weiter. Wenn das nicht schon schlimm genug wäre, sage ich Ihnen jetzt noch einmal, was ich Ihnen die ganze Zeit schon sage: Der Zweite Weltkrieg hat nicht an einem Tag angefangen und an einem anderen Tag wieder aufgehört. Das war eine Kette. Ich sehe die Gefahr, dass wir wieder in dieser Kette sind. Ich brauche nur heute die Saarbrücker Zeitung zu lesen nur heute! Da lese ich: „Bombenentschärfer in Homburg und Saarbrücken oft gefordert“. Das sind noch Folgen des Zweiten Weltkriegs, den ich erlebt habe. Ich habe die Bomben und auch die Trichter gesehen. Wir haben noch daran zu lecken. Ich lese weiter: „Überlebenskampf in Nordsyrien geht weiter.“ Syrien wird bombardiert, der Iran wird bombardiert und der Irak wird bombardiert. Das ist heute. Ich lese hier: „Angriffe im Nahen Osten sind als Warnung an Teheran gedacht.“ Was ist denn das schon wieder? Ist jetzt der Iran der Nächste, der reinkommt? Dann höre ich im französischen Rundfunk, dass im Senegal im Augenblick der Teufel los ist und dass dort die Leute brüllen: „Franzosen raus!“. Die Welt ist in Unordnung und jeder Schritt in eine Ordnung ist ein Schritt zum Frieden. Darüber sollten wir nachdenken. Herzlichen Dank.

Im Jahr 1995 wurde Herr Peuser Abgeordneter des Hessischen Landtages, dem er bis Januar 2014 als Mitglied der CDU-Fraktion angehörte. Während dieser Zeit war er als Mitglied im Ausschuss für Informationsverarbeitung, Datenschutz und Verwaltungsreform, im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, im Petitionsausschuss, im Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung, im Europaausschuss, im Innenausschuss und im Hauptausschuss tätig. Zudem war er Schriftführer im Ältestenrat.

Stopp der Finanzierung von Entwicklungshilfeprojekten, humanitären Projekten im Gazastreifen, insbesondere der UNRWA, also des UN-Flüchtlingshilfswerks für palästinensische Flüchtlinge. Deren Finanzierung soll eingestellt werden. Alles soll gelten, bis eine Befriedung der Region und eine offizielle Anerkennung des Existenzrechts Israels von palästinensischer Seite erreicht sind.

Wie war es denn bei der Aufnahme von 700 000 Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien? Damals hat man der deutschen Bevölkerung verkauft, die Flüchtlinge haben ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht und danach gehen sie wieder. Jetzt ist der Bürgerkrieg vorbei,

Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einem Bund-Länder-Beschluss vom 7. April 2022 erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine Bürgergeld – statt Geld nach Asylbewerberleistungsgesetz, wie beispielsweise die Asylbewerber oder aber die sonstigen Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

700 000 Flüchtlinge aus der …

:* Damit werden Ukraineflüchtlinge gegenüber Asylbewerbern und Flüchtlingen nach der GK bevorzugt. 700 000 Geflüchtete aus der Ukraine beziehen in Deutschland Bürgergeld. Hierfür werden im Bundeshaushalt für das Jahr 2024 5,5 bis 6 Milliarden Euro veranschlagt. Deutschland hat maximale Finanzierungsprobleme in allen staatlichen Bereichen. Diese durchaus erhebliche Besserstellung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Gerade vor dem Hintergrund der extrem ungleichen Verteilung der Flüchtlinge in Europa ist die Weiterzahlung des Bürgergeldes nicht mehr zu rechtfertigen. So hat Deutschland mit rund 1,1 Millionen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine mit Abstand das größte Kontingent in ganz Europa aufgenommen.

Es ist offenkundig, dass Deutschland durch die hohen Sozialleistungen für Flüchtlinge aus der Ukraine so attraktiv ist. Hierfür spricht auch die niedrige Zahl der Kriegsflüchtlinge, die im Vergleich mit anderen europäischen Ländern einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen. So haben etwa 19 Prozent der nach Deutschland geflüchteten erwerbsfähigen Ukrainer einen sozialversicherungspflichtigen Job – in anderen europäischen Ländern liegt die Quote teilweise deutlich darüber; in Polen beispielsweise bei 66 Prozent und in den Niederlanden sogar bei 70 Prozent. Gerade den Bürgern unseres Landes ist nicht mehr vermittelbar, dass das Bürgergeld für Flüchtlinge aus der Ukraine de facto bedingungslos gezahlt wird. Diese Praxis muss ein Ende haben, und wir müssen auch hier bei den ukrainischen Kriegsflüchtlingen in das Asylbewerberleistungsrecht wechseln. – Vielen Dank.

Verehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages, sagte vor einem Jahr dazu – Zitat –: "Dadurch, dass ukrainische Flüchtlinge direkt die besseren Leistungen vom Jobcenter bekommen, werden falsche Anreize gesetzt. Im Ergebnis führt das zu mehr Zuwanderung nach Deutschland, auch von Menschen, die bereits in anderen Staaten Zuflucht gefunden haben."

Sie vermieten als Erstes an die Stadt zu Höchstpreisen, damit die wiederum an Flüchtlinge vermieten kann.

Das Asylgerichtsverfahren ist aber nur ein Teil des gesamten Asylverfahrens. Dem gerichtlichen Verfahren geht das Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge voraus. An das gerichtliche Verfahren können sich gegebenenfalls weitere ausländerrechtliche Schritte anschließen. Im Interesse der Asylbewerber wie des Gastlandes ist daher grundsätzlich eine Gesamtbetrachtung erforderlich.

Meine Damen und Herren! Zunächst ist zu berücksichtigen, dass das gerichtliche Asylverfahren nur ein Teil des insgesamt zu beschleunigenden Asylverfahrens ausmacht. Es schließt sich regelmäßig an das Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an, ist aber nicht darauf beschränkt, da es in zahlreichen asylrechtlichen Gerichtsverfahren auch um die Erlangung eines besseren Schutzstatus bei bereits gewährtem Aufenthaltsstatus geht. Zudem schließen sich an das gerichtliche Verfahren gegebenenfalls weitere Verfahren an.

Und ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir entlasten unsere Kommunen; denn sie tragen derzeit die Last, und sie tragen die großartig. Das, was kommunal und vor Ort stattfindet, nötigt mir allen Respekt ab. Was Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den letzten Jahren in diesem Zusammenhang geleistet haben, ist großartig. Wir können dankbar dafür sein, dass unsere Kommunalpolitiker das so schultern. Deswegen sagen wir: Wir müssen sie jetzt unterstützen. Deswegen werden wir Flüchtlinge nur dann auf die Kommunen verteilen, wenn sie eine klare Bleibeperspektive in Deutschland haben.

Daher sieht die Altersfeststellung nur in begründeten Verdachtsfällen medizinische Untersuchungen vor, die im Übrigen auch selten Gewissheit über das tatsächliche Alter geben und überdies umstritten sind. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stützt die These verschiedener Ärztinnen, dass auch medizinische Untersuchungen das Alter von Menschen nicht auf den Tag genau feststellen können. Außerdem gibt es keine landesweiten Daten, welche eine Überarbeitung dieser standardisierten Prozedur erforderlich machen würden.

Nein, Thore Schäck, genau das ist gerade nicht meine Aussage. Zur Aussage „Die meisten Flüchtlinge kommen nur hierher, um das Sozialsystem auszunutzen“, auch 63 Prozent Zustimmung. Der Aussage „Frauen sollen sich wieder mehr auf die Rolle der Ehefrau und Mutter besinnen“ stimmt ein Viertel ganz oder teilweise zu. Das zeigt, dass diese Positionen bis weit in die Mitte der Gesellschaft zeigen, und die Analysen der Umfrageinstitute, was die Zustimmung zur AfD angeht, zeigen oder haben offengelegt – das sind sehr aktuelle Analysen –, dass die Abwanderung zur AfD vor allem von Union und FDP geschieht.

2. Wird das Verfahren in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Lande Bremen umgesetzt, und wie wird es Menschen in anderen Unterkünften bekannt gemacht?

Der Krieg zeigt, dass wir bei der Bewältigung der Fluchtbewegung große Aufgaben haben, etwa bei den Unterkünften auf kommunaler Ebene oder bei der Begleitung minderjähriger Flüchtlinge. Die wollen wir entsprechend bewältigen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Freunde des Grundgesetzes! Wieder mal ein Antrag gegen Flüchtlinge der AfD, der sämtliche Werte unseres demokratischen Fundaments infrage stellt. Das Recht auf Schutz vor politischer Verfolgung, Krieg und Tod ist ein Grundrecht, ein Grundrecht, das als Lehre des Zweiten Weltkriegs in unserem Grundgesetz verankert wurde, genauso in internationalen Verträgen.

Gleichzeitig wird ausgeblendet, dass die Rückführung, also die Remigration, zum Bestandteil praktischer Politik in vielen europäischen Staaten geworden ist. Die britische Regierung hat erst im Dezember entschieden, illegale Migranten zukünftig nach Ruanda abzuschieben. Die dänische, ich betone, sozialdemokratische Regierung hat Migrantenquoten in Problemvierteln festgelegt, plant Auffangzentren in Nordafrika, verkürzt die Aufenthaltsgenehmigung für Flüchtlinge, schränkt den Familiennachzug massiv ein, kürzt Leistungen für Asylbewerber und beteiligt Asylbewerber an den Kosten ihres Aufenthalts. Nach hiesiger Lesart wären die dänische Regierung und die dänische Sozialdemokratie ein Fall für den Verfassungsschutz. Sie müssten, folgt man den Rufen deutscher Politiker, Journalisten und Gutmenschen, verboten werden.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden hier über das Stichwort „WBS für Geflüchtete“. Wenn ein BAMF-Bescheid vorliegt – – Das ist ja die Grundlage für die Erteilung des jeweiligen Aufenthaltsstatus. Deshalb gibt es die Ausführungsvorschrift zu § 27 Absatz 2 WoFG so nicht mehr. Sie lief aus und wurde nicht mehr verlängert. Die Ausführungsvorschrift zur Festlegung der Antragsberechtigung gemäß § 27 Absatz 2 ist also in dem Sinn eigentlich gar nicht erforderlich. Zweitens: Der Ansatzpunkt für den WBS ist einkommensabhängig. Es ist schon interessant, was jetzt dazu vorgetragen worden ist. Der Teil II des Antrags höhlt das aus. Das ist meines Erachtens ein falscher Ansatz. Es gibt zwei formale Gründe, den Antrag abzulehnen. Es kommt aber in der Sache auf den inhaltlichen Hauptpunkt an. Richtig ist, dass die Wohnungssituation für Flüchtlinge nicht gut ist. Es ist in der gegenwärtigen Flüchtlingswelle gelungen, die massenhafte Schließung von Turnhallen zur Unterbringung von Flüchtlingen zu vermeiden. Das ist gut.

Danke für den Beifall! – Das ist auch eine Errungenschaft, aber noch keine Lösung des Problems. Leider ist die Ausgabe von WBS aber auch keine Lösung des Problems. Das zeigt der Blick auf die Zahlen von 2022 – ich nehme bewusst die von 2022, weil da bestimmte kürzlich erfolgte Änderungen noch keine Rolle spielen –: Im Verlauf des Jahres gab es 3 273 freie Sozialwohnungen im Bestand. Hinzu kommt die Zahl der neuen Sozialwohnungen im Jahr 2022. Die Zahl der WBS-Inhaberinnen und -Inhaber war damals aber bereits 54 000. Die Verwaltung schätzt, dass mindestens 20 000 Flüchtlinge die Ausstellung eines WBS erfolgreich beantragen würden. Das heißt also, aus praktischen Gründen wird das keine Lösung des Problems sein. Deshalb war die Grundsatzentscheidung des seinerzeitigen SPD-CDU-Senats richtig, auf die Errichtung von MUFs zu setzen, nämlich Wohnungen für Flüchtlinge. Und es war richtig, dass der rot-rot-grüne und der rotgrün-rote Senat die Errichtung von MUFs weiterverfolgt haben. Ich möchte deshalb alle Mitglieder des Hauses, die eine Verbesserung der Wohnsituation für Flüchtlinge wollen, aufrufen, die Errichtung von MUFs und deren Umsetzung zu unterstützen. Das ist der Weg, mit dem am meisten erreicht werden kann, wenn man schlicht auf die Zahlen guckt. Daran mangelt es manchmal, wenn über ein konkretes Objekt diskutiert wird – ziemlich egal, wo es in Berlin liegt. Das sollte sich ändern, wenn sich die Wohnsituation für Flüchtlinge ändern, nämlich verbessern soll. Der Antrag ist offensichtlich für eine andere Welt, für andere Verhältnisse mit einer entspannten Wohnungssituation und einem Überhang an Sozialwohnungen geschrieben. Doch die Verhältnisse sind nicht so. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

Am 7. Oktober letzten Jahres hat die islamistische Terrororganisation Hamas einen Angriff auf Israel, auf die Bevölkerung Israels, gestartet. Daraus hat sich mittlerweile ein erbitterter Krieg in Gaza entwickelt. In Gaza leben 2 Millionen Menschen, die natürlich – wenn man den Medienberichten Glauben schenkt – innerhalb Gazas auf der Flucht sind. Die Nachbarländer Jordanien, Ägypten und auch einige andere arabische Länder haben schon – offensichtlich in weiser Voraussicht – gesagt: Wir nehmen keine Flüchtlinge aus Gaza auf.